Soziale und karitative Vermietung
Wohnungen können – sofern das jeweilige Objekt dafür geeignet ist – auch an soziale oder
karitative Träger vermietet werden. Dazu zählen beispielsweise Organisationen aus den Bereichen
Inklusion, betreutes Wohnen und soziale Unterstützung.
Denkbar ist Wohnraum für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen,
die mit entsprechender Unterstützung selbstständig wohnen, ebenso wie für Menschen,
die über einen sozialen Träger bei der Wohnungssuche begleitet werden.
Ziel ist eine verlässliche und langfristige Vermietung, bei der sowohl die Bedürfnisse
der Bewohner als auch die Anforderungen des betreuenden Trägers berücksichtigt werden.
Wohnraum für Mitarbeiter und Auszubildende
Auch Unternehmen können geeigneten Wohnraum anmieten, wenn Mitarbeiter, neue Fachkräfte
oder Auszubildende für ihre Tätigkeit in die Region ziehen und zunächst keine passende
eigene Wohnung finden.
Je nach Vereinbarung kann die Wohnung durch das Unternehmen angemietet und anschließend
einem Mitarbeiter oder Auszubildenden zur Nutzung überlassen werden.
Unternehmen und soziale Träger, die grundsätzlich Interesse an einer Zusammenarbeit haben,
können sich gerne direkt mit mir in Verbindung setzen.